Anfrage zum Stärkungspakt NRW
Im Rahmen des „Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut“ sollen die Kommunen des Kreises Paderborn mit 1,8 Mio. EUR bezuschusst werden. Die Stadt Bad Lippspringe werde dabei mit 117.117,00 EUR berücksichtigt. Dazu stellt die Linksfraktion eine entsprechende Anfrage.
Die Anfrage vom 16. Februar 2023:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lange,
aus der Presse war zu entnehmen, dass im Rahmen des „Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut" die Kommunen des Kreises Paderborn mit 1,8 Euro bezuschusst würden. Die Stadt Bad Lippspringe werde dabei mit 117.117,00 EUR berücksichtigt.
Finanziert werden können damit unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung sozialer Einrichtungen, Sachkosten für Maßnahmen und kommunale Verfügungsfonds für Härtefälle.
In diesem Zusammenhang stellen sich für unsere Fraktion folgende Fragen, um deren schriftliche Beantwortung wir Sie bitten:
- Sind die Informationen zutreffend und wann ist mit der Bereitstellung der Mittel zu rechnen?
- Gibt es bereits einen Kriterienkatalog, nach dem Bürger*innen, die in krisenbedingte existenzielle Notlagen geraten sind, Mittel beantragen können?
- Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
- Welche Vorstellungen hat die Verwaltung zum Antragsverfahren?
- In welcher Weise soll die Bekanntmachung erfolgen?
Ich bitte um eine zeitnahe und schriftliche Beantwortung der Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Lücke
Fraktionsvorsitzende
Antwort des Bürgermeister vom XX.XX.2023:
Zu 1)
Das Stärkungspaket NRW ist als Unterstützungsleistung für Kommunen in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, um im Rahmen der krisenbedingten steigenden Energiepreise sowie der aktuell hohe Inflation entgegenzuwirken und zu unterstützen.
Im entsprechenden Bescheid sind 117.117,00 Euro als Unterstützung für die Stadt Bad Lippspringe vorgesehen. Der Betrag wird im Laufe des März 2023 an die Stadt Bad Lippspringe ausgezahlt.
Zu 2)
Vorgesehen ist das Paket zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, der Anpassung des erhöhten Bedarfs sowie zu einer Inanspruchnahme von Beratungs- und Hilfsangebote für Einrichtungen wie zum Beispiel der Tafel, Kleiderkammer, Sozialkaufhaus, Seniorentreffs etc.
Laut dem von uns erhaltenden Bescheid gehören zur Aufrechterhaltung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur laufende Posten wie zum Beispiel Mietausgaben, Mietnebenausgaben, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken sowie Spuckschutz- Trennwände, Besteck, Einmal oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien.
Als ersten Schritt haben wir die uns bekannten sozialen Betriebe kontaktiert und zu einem runden Tisch eingeladen, bei welchem wir das Programm sowie das Vorgehgen vorgestellt haben. Als Stadt setzen wir auf die sozialen Betriebe vor Ort, da diese noch näher am Geschehen sind.
Zu 3)
Der runde Tisch fand in der 9. Kalenderwoche 2023 statt.
Zu 4)
Als Verwaltung haben wir die sozialen Betriebe in Bad Lippspringe kontaktiert und zum runden Tisch eingeladen, um das Vorgehen zu besprechen und die Betriebe die direkt am Bürger agieren zu involvieren.
Zu 5)
Wir haben als Stadt den runden Tisch einberufen.