Anfrage über Eigentumsverhältnisse Am Vorderflöß

Katharina Lücke/Linksfraktion

Bezüglich der großen Schubkarre am Stadtrand von Bad Lippspringe hat die Linksfraktion am 9. Mai 2022 eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt.

Anfrage vom 9. Mai 2022:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lange,

zu dem Grundstück Am Vorderflöß Ecke L814 auf welchem aktuell die Schubkarre samt Lippolino und diverser Dekoration platziert ist, haben wir folgende Fragen:

  1. Befindet sich oben genanntes Grundstück im Eigentum der Stadt Bad Lippspringe?
  2. Wenn ja, ist es im Bebauungsplan als Gewerbefläche ausgezeichnet?
  3. Wenn nein, wie hoch ist die Pacht für das Grundstück?
  4. Wenn nein, besteht eine Kaufoption für die Stadt Bad Lippspringe?

Ich bitte Sie um eine zeitnahe und schriftliche Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Lücke
Fraktionsvorsitzende


Antwort des Bürgermeisters vom 13. Mai 2022:

Sehr geehrte Frau Lücke,

das von Ihnen angesprochene Grundstück (Kreuzung Am Vorderflöß/L814) Gemarkung Bad Lippspringe Flur 6, Flurstück 184 befindet sich im Eigentum der Stadt Bad Lippspringe.

Diese Fläche stellt im wirksamen Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar und befindet sich im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet. Zudem liegt die Fläche im Regionalplan außerhalb der Entwicklungsflächen. Somit ist eine Ausweisung der Fläche als Gewerbegebiet und eine Aufstellung eines Bebauungsplans nicht möglich.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lange
Bürgermeister